VITA / AUSBILDUNG

Seit März 1993 ist Frau Rechtsanwältin Claudia Salein zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seither ist sie schwerpunktmäßig mit eigener Kanzlei im Vormundschafts- und Betreuungsrecht tätig, d. h. die Betreuungsgerichte bestellen sie mit Gerichtsbeschluss zur gesetzlichen Betreuerin für Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr oder vorübergehend nicht hinreichend in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

Darüber hinaus bietet Frau Rechtsanwältin Claudia Salein ratsuchenden Mandanten Auskunft und Unterstützung bei der Ausformulierung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ist nämlich gemäß § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB dann nicht erforderlich, wenn die betreffende Person ihre Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten regeln lassen kann und auch regeln lassen will.

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Frau Rechtsanwältin Salein gehört auch die individuelle Gestaltung und Ausformulierung von Testamenten entsprechend den Wünschen und Vorgaben eines jeden Mandanten.

Des Weiteren werden von Frau Rechtsanwältin Salein Regelungen und Abwicklungen von Nachlassangelegenheiten durchgeführt.

Seit Februar 1996 gehört Frau Rechtsanwältin Salein dem Psychiatriebeirat des Bezirks Reinickendorf an.

Schon in den ersten Studiensemestern der Rechtsanwältin zeichnete sich der heutige Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ab. Frau Salein besuchte über Jahre hinweg die für Juristen und Mediziner angebotenen kriminalpsychologischen und forensisch-psychiatrischen Seminare des Instituts für Forensische Psychiatrie der Freien Universität Berlin bei Herrn Prof. Dr. med. Cabanis und bei Herrn Prof. Dr. med. Rasch. Zu den Themen gehörte u. a. die Problematik der psychiatrischen Schuldfähigkeitsbeurteilung.

Über mehrere Semester hinweg nahm Frau Rechtsanwältin Salein teil an der im Institut für Gerichtsmedizin der Freien Universität Berlin angebotenen Vorlesung „Gerichtliche Medizin für Juristen“ und dem anschließenden Colloquium mit Demonstration im Seziersaal bei Herrn Prof. Krauland und später bei Herrn Prof. Schneider.

Auch das juristische Referendariat war bereits geprägt vom heutigen Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. So absolvierte Frau Rechtsanwältin Salein die halbjährige Verwaltungsstation in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Psychiatriereferat. Sie war dort u. a. mit rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Angelegenheiten der psychiatrischen, der forensisch-psychiatrischen und der psychosozialen Betreuung der Bevölkerung befasst. Auch gehörte es zu ihren damaligen Aufgaben für die Behörde, die sich ergebenden Änderungen hinsichtlich des am 01.01.1992 in Kraft getretenen Betreuungsgesetzes herauszuarbeiten. Des Weiteren erhielt sie damals die Gelegenheit zur Mitarbeit an der Ausformulierung eines Gesetzentwurfs zur Novellierung des PsychKG.

In der letzten halbjährigen Ausbildungsstation des juristischen Referendariats, der Wahlstation, ließ sich Frau Rechtsanwältin Salein von ihrer Dienstherrin, der damaligen Kammergerichtspräsidentin, der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nerven-klinik zuweisen.

Sie absolvierte ihren Dienst zunächst drei Monate in der Abteilung für Abhängigkeitskrankheiten unter damaliger Leitung des Chefarztes Herrn Dr. Platz. Sie hospitierte dort auf der gemischtgeschlechtlichen Aufnahmestation. Auf dieser Station wurden sowohl Menschen mit Alkohol-, Arznei- und Betäubungsmittelabhängigkeiten im Intoxikationszustand bis hin zum Delirium tremens, als auch sämtliche suchtmittelbedingte Folgeerscheinungen wie Alkoholhalluzinose, Entzugs-krampfanfälle und ähnliche Krankheitsbilder behandelt. Den zweiten Teil der juristischen Wahlstation absolvierte sie ebenfalls in der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik in der Abt. für Forensische Psychiatrie, dem heutigen Krankenhaus des Maßregelvollzuges, unter damaliger ärztlicher Leitung von Herrn Dr. Giese. Während der dortigen Ausbildungszeit war sie umfassend in den therapeutischen Stationsbetrieb integriert.

Sowohl in der Abteilung für Abhängigkeitskrankheiten, als auch in der Abteilung für Forensische Psychiatrie konnte Frau Rechtsanwältin Salein intensive Einblicke in die gutachterliche Tätigkeit des sachverständigen Arztes nehmen, der entweder vom Strafgericht beauftragt war, Täter hinsichtlich ihrer Schuldfähigkeit im Rahmen der §§ 20, 21 StGB sowie hinsichtlich der Unterbringung im Sinne der §§ 63, 64, 66 StGB zu begutachten. Auch hatte sie die Möglichkeit, die dazu notwendigen testpsychologischen und anderen Hilfsuntersuchungen kennen zu lernen und in direkten Kontakt mit den dort gemäß §§ 63 bzw. 64 StGB oder 126 a StPO untergebrachten Patienten zu treten.

Diese sehr spezielle juristische Ausbildung ist nicht unbedingt typisch für die spätere Ausübung einer anwaltlichen Tätigkeit. Sie bildete jedoch für Frau Rechtsanwältin Salein die fachliche Grundlage für Ihren heutigen anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkt im Vormundschafts- und Betreuungsrecht.

 

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